Angeln im niedersächsischen Kanalsystem
Angeln im niedersächsischen Kanalsystem
Der Landesfischereiverband Westfalen und Lippe e. V. hat mit der Niedersächsisch-Westfälischen Anglervereinigung e. V. (NWA) eine Vereinbarung zur wechselseitigen Nutzung der Kanalgewässer getroffen. Unsere Mitglieder können ab April 2024 den „Großen Kanalschein“ für 30,00 € zzgl. Versandkosten erwerben, mit dem sie ca. 70 Kilometer Mittellandkanal und den Zweigkanal (Stichkanal) bei Osnabrück beangeln können.
Der Schein ist über die LFV-Geschäftsstelle zu beziehen.
Voraussetzung ist:
1.Mitgliedschaft im Landesfischereiverband Westfalen und Lippe e. V.
2.Nachweis des LFV-Gesamterlaubnisschein (NRW-Kanäle, Seen und Lippe)
3.Nachweis eines gültigen Fischereischeins
Der Große Kanalschein muss durch die Mitglieder selbst beim LFV – Westfalen Lippe beantragt werden. Dieses kann per Mail gemacht werden, Nachweise 1 – 3 in Kopie dorthin schicken.
Mail: voshaar@lfv-westfalen.de oder beermann@lfv-westfalen.de
Folgende Strecken können in Niedersachsen zusätzlich beangelt werden:
Gewässer der Niedersächsisch-Westfälischen Anglervereinigung e. V.
St. Bernhardsweg 3, 49134 Wallenhorst-Rulle, Tel. 05407 34 53-30
Gewässer-Nr. 300 – Mittellandkanal (NRW)
Von km 8 an der Straße Ibbenbüren-Hopsten-Lingen bis zur Neuenkirchener Brücke (km 18,72).
Gewässer-Nr. 301 – Mittellandkanal (NRW/NDS)
Von der Neuenkirchener Brücke (km 18,72) bis zur Spitze (Bramsche-Pente).
Gewässer-Nr. 303 – Mittellandkanal
Spitze bis Leckermühle (km 54,36).
Gewässer-Nr. 304 – Mittellandkanal
Leckermühle (km 54,36) bis Gemeindegrenze Wimmer zu Schröttinghausen (km 68,5).
Gewässer-Nr. 401 – Zweigkanal Teilstrecke 2
Von Hollager Schleuse bis zur Spitze.
Gewässer-Nr. 400 – Zweigkanal Teilstrecke 1
Von Osnabrück-Hafen bis Hollager Schleuse.