Beitragsermäßigungen
Um gegenseitigen Ärger zu vermeiden,
bitten wir um die Beachtung folgender Punkte:
• Mitglieder, die Anspruch auf Beitragsermäßigung haben ( Schwerbehinderte ),
müssen nach Fristablauf ihren neuen Ausweis bis zum 1. Oktober eines jeden Jahres beim Verein einreichen.
• Wird der Ermäßigungsnachweis nicht termingerecht erbracht, verfällt die Beitragsermäßigung.