Mahnungen wegen Beitragsrückstand, Rückbuchungsgebühren ectr. Adressenanfrage bei Einwohnermeldeamt wegen Umzug oder Änderung der Bankdaten bei Nichtmitteilung an Vorstand.
Bearbeitungsgebühr: 15 €
Beitragsermäßigungen Um gegenseitigen Ärger zu vermeiden, bitten wir um die Beachtung folgender Punkte: • Mitglieder, die Anspruch auf Beitragsermäßigung haben ( Schwerbehinderte ), müssen nach Fristablauf ihren neuen Ausweis bis zum 1. Oktober eines jeden Jahres beim Verein einreichen. • Wird der Ermäßigungsnachweis nicht termingerecht erbracht, verfällt die Beitragsermäßigung.
Diese Website benutzt Cookies. Wenn du die Website weiter nutzt, gehen wir von deinem Einverständnis aus.OKNeinDatenschutzerklärung