Angelverein Lengerich 1954 stellt sich vor

Auszug aus § 2 der Satzung des Vereins:

„Zweck des Vereins ist die Ausführung, Pflege und Förderung aller Gebiete der Fischerei einschließlich der Hege des Fischbestandes, Pflege der Gewässer im Sinne des Umweltschutzes und Anlage neuer Gewässer,sowie die Heranbildung des Anglernachwuchses. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Gemeinnützigkeitsverordnung vom 24.12.1953“ Diese Aussage wird auch heute noch mit viel Herzblut und Gemeinschaft von den Mitgliedern gelebt.

1954 wurde der Verein gegründet und die Mitglieder von damals schufen zum Teil mit Handkarren und eigener Muskelkraft zuerst den Königsee in der Nähe von Haus Mark in Tecklenburg und anschließend die Teichanlage Saerbeck nördlich des Flughafens an der B 475 in Westladbergen gelegen. Beide Gewässer liegen auch heute noch in Bewirtschaftung des Vereins. Zudem hat der Verein Fischereirecht auf Fließgewässer der Lengericher Fischereigenossenschaft. Die bedeutendsten sind hier der Ladberger Mühlenbach, der Lengericher Aa-Bach, der Aldruper Mühlenbach sowie der Wechter Mühlenbach.

Zusätzlich können die Mitglieder für einen geringen Aufschlag den Fischereierlaubnisschein vom Landesfischereiverband Westfalen und Lippe e.V. über den Verein beziehen. Damit dürfen die Westfälischen Bundeswasserstraßen wie z.B. der Dortmund-Ems-Kanal und einige Verbandsgewässer befischt werden. Über Austauschfischereierlaubnisscheine mit befreundeten Angelvereinen gibt es zusätzliche Möglichkeiten an Gewässern vom ASV Emsdetten e.V., ASV Telgte e.V. und dem NWA e.V. aus Osnabrück zu fischen. Somit stehen den Mitgliedern unterschiedlichste Gewässertypen mit mehreren 100 Hektar Wasserfläche zur Verfügung.Die am häufigsten in unserer Region vorkommenden Fischarten sind: Aal, Barsch, Brasse, Döbel, Forelle, Hasel, Hecht, Karpfen, Rotauge / Rotfeder, Schleie, Wels und Zander. Da nicht alle Gewässer eigenproduktiv sind, wird durch den Verein der Fischbestand unter anderem durch gezielte Besatzmaßnahmen gehegt und gestützt. Hervorzuheben ist hierbei, dass der Verein Mitglied in der Besatzgemeinschaft Ems ist. Diese Gemeinschaft ist ein Zusammenschluss von über 14 Vereinen entlang der Ems von Warendorf bis über die Landesgrenze nach Niedersachsen. In dieser Gemeinschaft wird unter anderem der Europäische Aal als gefährdete Fischart durch nachhaltige Besatzmaßnahmen unter anderem aus EU-Mitteln gestützt. 21.600 Aale werden allein im Juni durch die Mitgliedsvereine in Zusammenarbeit mit dem Landesfischereiverband Westfalen und Lippe e.V. in die Zuläufe der Ems besetzt.Seit 3 Jahren unterstützt der Verein die Hauptschule Tecklenburg in ihrer Angel – AG unter Leitung der Lehrer J. Lohmöller und B. Rupprecht. In dieser AG werden die interessierten Schüler an die Kreatur Fisch sowie dessen Umwelt herangeführt. Wasserproben werden genommen und untersucht, Qualitätsbestimmungen durchgeführt, unter fachkundiger Anleitung das Angeln gezeigt und viele weitere Blickwinkel für die Natur geöffnet. Die Unterstützung des Vereins erfolgt durch unentgeltliche zur Verfügung stellen der Gewässer oder auch der aus dem Jahre 1665 stammenden Wolfsmühle am Königsee, welche dem Verein als Vereinsheim dient.

 

Wer darf angeln? Angeln darf derjenige, der einen Fischereischein und einen Fischereierlaubnisschein hat. Der Fischereischein kann bei der Stadt. / Gemeinde beantragt werden. Voraussetzung ist, dass man eine Fischereiprüfung bestanden hat. Jugendliche von 10 – 16 Jahre können an gleicher Stelle einen Jugendfischereischein ohne vorheriges Ablegen einer Prüfung beantragen und unter Aufsicht eines Fischereischeininhabers angeln. Zur behördlichen Anforderung an die Fischerei gehört dann noch der Fischereierlaubnisschein, welcher über die Mitgliedschaft im Verein durch den Vereinsvorstand ausgestellt wird. Erst wenn diese Voraussetzungen geschaffen sind, darf geangelt werden. Angelt jemand, ohne diese Voraussetzungen zu erfüllen, begeht er eine Straftat im Sinne des § 293 StGB Fischwilderei, welche mit einer Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder Geldstrafe geahndet werden kann. Derzeit hat der Verein ca. 250 Mitglieder. Regelmäßig treffen sich diese bei gemeinschaftlichen Angelveranstaltungen des Vereins, wie das am 08.06.2013 stattfindende Nachtangeln am Saerbecker Teich oder gehen einzeln -/ mit Freunden zum Teil über mehrere Nächte in die Natur zum Fischen, Entspannen und Erholen vom Alltag.