SCHNUPPERANGELN Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren (ohne Jugendfischereischein)
Ihr seid naturbegeistert und wollt selber mal einen Fisch angeln? Dann haben wir das Richge für euch: Unter professioneller Anleitung bekommt ihr die Möglichkeit Fische zu fangen. Hier könnt ihr Fragen rund um das Thema Angeln stellen und eine spannende Zeit am Wasser verbringen. Kommt einfach an den folgenden Terminen vorbei (auch gerne in Begleitung eurer Eltern oder mit Freunden).
Termin/Treffpunkt
19.04.2025 am Königssee in Tecklenburg
Uhrzeit von 8:00 – ca. 14:00
Mit Frühstück und Grillen nach dem Angeln
Unkostenbeitrag 10 €
Abgesehen von wetterabhängiger
Kleidung braucht ihr nichts mitzubringen.
Angelgeräte warten vor Ort auf euch.
Völlig unverbindlich, ohne vorherige
Anmeldung und ohne Kosten!
Anmeldungen bis zum 14.04.2025 (auch gerne in Begleitung eurer Eltern ).
Kontakt:
Peter Steingens / Tel: 015734887920 Mail: gewaesserwart@av-lengerich.de
Der Landesfischereiverband Westfalen und Lippe e. V. hat mit der Niedersächsisch-Westfälischen Anglervereinigung e. V. (NWA) eine Vereinbarung zur wechselseitigen Nutzung der Kanalgewässer getroffen. Unsere Mitglieder können ab April 2024 den „Großen Kanalschein“ für 30,00 € zzgl. Versandkosten erwerben, mit dem sie ca. 70 Kilometer Mittellandkanal und den Zweigkanal (Stichkanal) bei Osnabrück beangeln können.
Der Schein ist über die LFV-Geschäftsstelle zu beziehen.
Voraussetzung ist:
1.Mitgliedschaft im Landesfischereiverband Westfalen und Lippe e. V. 2.Nachweis des LFV-Gesamterlaubnisschein (NRW-Kanäle, Seen und Lippe) 3.Nachweis eines gültigen Fischereischeins
Der Große Kanalschein muss durch die Mitglieder selbst beim LFV – Westfalen Lippe beantragt werden. Dieses kann per Mail gemacht werden, Nachweise 1 – 3 in Kopie dorthin schicken.
Achtung – Wichtige Information: Prüfung oder Kündigung
Jugendliche, die dieses Jahr 15 geworden sind oder noch werden und keine Angelprüfung abgelegt haben, muß unbedingt noch in diesem Jahr die Anmeldung zum Angelscheinkurs machen. Geschieht dies nicht, verlieren sie im nächsten Jahr ihre Angelberechtigung und erhalten keinen neuen Erlaubnisschein. Falls kein Interesse mehr an der Angelei besteht, muss gemäß Satzung eine schriftliche Kündigung bis spätestens 30. September des Jahres (Fristende) eingereicht werden. Andernfalls bleibt die Mitgliedschaft bestehen, und die Beitragszahlung wird weitergeführt, selbst ohne Angelberechtigung. Es ist daher dringend notwendig, entweder die Prüfung abzulegen oder rechtzeitig schriftlich zu kündigen. Achtung: Dies ist eine Bringschuld – die Verantwortung liegt bei den Mitgliedern!
Im Zuge der Digitalisierung wird auch der AV-Lengerich in Zukunft z.b. Protokolle der Jahreshauptversammlung sowie Vereinsnachrichten per E-Mail verschicken. Dieses spart uns Zeit und unnötige Kosten wie Briefpapier und Portokosten. Daher brauchen wir die E-Mail-Adressen der Mitglieder. Falls eine E-Mail-Adresse vorhanden ist, oder ihr eine neue Adresse habt, stellt sie uns zur Verfügung.
Im Zuge der Digitalisierung würden wir uns freuen, wenn ihr Eure Fangmeldung Online abgebt. Dadurch wird die Erfassung und Auswertung einfacher.Nehmt Euch deshalb bitte ein paar Minuten Zeit für die Online Fangmeldung. Vielen Dank schon mal im Voraus für Eure Unterstützung.
Fangmeldungen Angelverein Lengerich e.V.
Abgabetermin zum 05. November.
Bitte auch dann abgeben, wenn kein Fisch gefangen wurde. Dann bitte „ohne Fang“ eintragen. Für eine nicht oder zu spät abgegebene Fangstatistik wird eine Gebühr von 10,00 € erhoben und der Verein behält sich vor, bei Nichtabgabe der Fangmeldung die Jahresmarke für das folgende Jahr zurück zu halten. Die Fangmeldung kann auch per Mail zugesandt werden. Hier gilt als Nachweis die Sendebestätigung des Absenders.