Kündigung
Austritt aus dem Verein – Wichtige Informationen zur Kündigung
Wenn ein Mitglied aus dem AV Lengerich e.V. austreten möchte, gelten gemäß unserer Satzung (§ 7, Punkt 2) folgende Bestimmungen:
– Ein Austritt ist nur zum Ende des Geschäftsjahres möglich.
– Die Kündigung muss mindestens 3 Monate im Voraus erfolgen, also spätestens bis zum 30. September.
– Die Kündigung ist ausschließlich per Einschreiben an den Verein zu senden.
– Andere Kündigungsformen werden nicht akzeptiert.
– Wichtig: Das Kündigungsschreiben muss direkt an die Schriftführung geschickt werden.
Wir bitten alle Mitglieder, diese Vorgaben zu beachten, um Missverständnisse zu vermeiden und einen reibungslosen Ablauf sicherzustellen.
