Gewässerordnung

📝 Gewässerordnung

Angelverein Lengerich 1954 e.V. Stand: Januar 2026

📌 Einleitung

Mit der Mitgliedschaft im Angelverein verpflichten sich alle Angler – einschließlich Gast- und Tagesscheininhaber – zur Einhaltung dieser Gewässerordnung sowie der gesetzlichen Vorgaben (z. B. Landesfischereigesetz, Landschaftsschutzgesetz). Auch die Sonderbestimmungen auf dem Erlaubnisschein sind verbindlich.

⚠️ § 1 Verstöße & Kontrolle

  • Bei Verstößen: sofort Fischereiaufsicht oder Vorstand informieren
  • Auf Verlangen:
    • Fischereiausweis vorzeigen
    • Fang und Angelbehältnisse kontrollieren lassen
  • Fischereiaufseher und Vorstandsmitglieder dürfen Aufsicht führen
  • Unterstützung der Aufsicht ist Pflicht

📄 § 2 Mitzuführende Dokumente & Geräte

Pflichtdokumente beim Angeln:

  • Fischereischein / Jugendfischereischein
  • Erlaubnisschein
  • Gewässerordnung
  • Fang- und Kontrollkarte

Pflichtausrüstung:

  • Hakenlöser
  • Fischtöter
  • Messer
  • Unterfangnetz
  • Maßband oder ähnliches

Weitere Pflichten:

  • Fangblatt führen
  • Jahresfangmeldung abgeben
  • Markierte Fische mit Fangort melden

🤝 § 3 Verhalten am Gewässer

  • Rücksicht auf andere Angler
  • Angelplätze so wählen, dass keine Behinderung entsteht
  • Spinn-, Flug- und Senknetzangler achten auf Grundangler

🐟 § 4 Umgang mit Fischen

  • Untermäßige / geschonte Fische sofort zurücksetzen
  • Mindestmaße beachten (gesetzlich / laut Erlaubnisschein)
  • Kein Verkauf von Fischen
  • Keine Setzangeln
  • Ruten unter Aufsicht halten
  • Bei Verlassen des Platzes: Ruten aus dem Wasser nehmen

🌿 § 5 Landschaftsschutz & Verhalten

Verboten:

  • Betreten eingezäunter Grundstücke ohne Genehmigung
  • Beschädigung von Zäunen, Gattern, Toren
  • Müll hinterlassen (auch vorhandener Müll ist zu entfernen)
  • Wohnwagen, Wohnmobile
  • Feuerstellen (Grillen in der Trockenen Jahreszeit oder bei erhöhter Brandgefahr)
  • Erlaubt:
  • Schirmzelte
  • Fahrzeuge: nur auf ausgewiesenen Parkplätzen

Pflicht:

  • Wege nicht verlassen
  • Tiere und Pflanzen schützen
  • Gewässer sauber halten

🚨 § 6 Fischsterben & Umweltverschmutzung

  • Bei Beobachtung:
    • Sofort Vorstandsmitglied informieren
    • Falls nicht erreichbar: örtliche Polizei benachrichtigen