Gewässerordnung

📝 Gewässerordnung
Angelverein Lengerich 1954 e.V. Stand: Januar 2026
📌 Einleitung
Mit der Mitgliedschaft im Angelverein verpflichten sich alle Angler – einschließlich Gast- und Tagesscheininhaber – zur Einhaltung dieser Gewässerordnung sowie der gesetzlichen Vorgaben (z. B. Landesfischereigesetz, Landschaftsschutzgesetz). Auch die Sonderbestimmungen auf dem Erlaubnisschein sind verbindlich.
⚠️ § 1 Verstöße & Kontrolle
- Bei Verstößen: sofort Fischereiaufsicht oder Vorstand informieren
- Auf Verlangen:
- Fischereiausweis vorzeigen
- Fang und Angelbehältnisse kontrollieren lassen
- Fischereiaufseher und Vorstandsmitglieder dürfen Aufsicht führen
- Unterstützung der Aufsicht ist Pflicht
📄 § 2 Mitzuführende Dokumente & Geräte
Pflichtdokumente beim Angeln:
- Fischereischein / Jugendfischereischein
- Erlaubnisschein
- Gewässerordnung
- Fang- und Kontrollkarte
Pflichtausrüstung:
- Hakenlöser
- Fischtöter
- Messer
- Unterfangnetz
- Maßband oder ähnliches
Weitere Pflichten:
- Fangblatt führen
- Jahresfangmeldung abgeben
- Markierte Fische mit Fangort melden
🤝 § 3 Verhalten am Gewässer
- Rücksicht auf andere Angler
- Angelplätze so wählen, dass keine Behinderung entsteht
- Spinn-, Flug- und Senknetzangler achten auf Grundangler
🐟 § 4 Umgang mit Fischen
- Untermäßige / geschonte Fische sofort zurücksetzen
- Mindestmaße beachten (gesetzlich / laut Erlaubnisschein)
- Kein Verkauf von Fischen
- Keine Setzangeln
- Ruten unter Aufsicht halten
- Bei Verlassen des Platzes: Ruten aus dem Wasser nehmen
🌿 § 5 Landschaftsschutz & Verhalten
Verboten:
- Betreten eingezäunter Grundstücke ohne Genehmigung
- Beschädigung von Zäunen, Gattern, Toren
- Müll hinterlassen (auch vorhandener Müll ist zu entfernen)
- Wohnwagen, Wohnmobile
- Feuerstellen (Grillen in der Trockenen Jahreszeit oder bei erhöhter Brandgefahr)
- Erlaubt:
- Schirmzelte
- Fahrzeuge: nur auf ausgewiesenen Parkplätzen
Pflicht:
- Wege nicht verlassen
- Tiere und Pflanzen schützen
- Gewässer sauber halten
🚨 § 6 Fischsterben & Umweltverschmutzung
- Bei Beobachtung:
- Sofort Vorstandsmitglied informieren
- Falls nicht erreichbar: örtliche Polizei benachrichtigen
