Wichtiger Hinweis: Offenes Feuer am Gewässer aktuell strengstens untersagt

aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der damit verbundenen hohen Brandgefahr weisen wir eindringlich darauf hin, dass offenes Feuer jeglicher Art an unseren Gewässern bis auf Weiteres untersagt ist. Dazu zählen unter anderem:

  • Lagerfeuer
  • Grillen mit Gas und Holzkohle
  • Feuerschalen oder Fackeln
  • Rauchen im Uferbereich mit trockenem Bewuchs

Die derzeitige Wetterlage begünstigt die schnelle Ausbreitung von Bränden, weshalb wir alle Angler und Besucher eindringlich bitten, besonders vorsichtig zu sein und auf alternative Methoden zurückzugreifen (z. B. Gasgrill nur mit ausreichend Abstand zu Vegetation und Wasser, wenn überhaupt gestattet).

Zuwiderhandlungen können nicht nur mit einem Vereinsverweis, sondern auch mit rechtlichen Konsequenzen geahndet werden. Wir appellieren daher an euren gesunden Menschenverstand und eure Rücksichtnahme auf Natur, Umwelt und Mitangler.

Bleibt achtsam – und Petri Heil!
Der Vorstand das Angelverein Lengerich 1954

Angeln im niedersächsischen Kanalsystem

Angeln im niedersächsischen Kanalsystem

Angeln im niedersächsischen Kanalsystem

Der Landesfischereiverband Westfalen und Lippe e. V. hat mit der Niedersächsisch-Westfälischen Anglervereinigung e. V. (NWA) eine Vereinbarung zur wechselseitigen Nutzung der Kanalgewässer getroffen. Unsere Mitglieder können ab April 2024 den „Großen Kanalschein“ für 30,00 € zzgl. Versandkosten erwerben, mit dem sie ca. 70 Kilometer Mittellandkanal und den Zweigkanal (Stichkanal) bei Osnabrück beangeln können.

Der Schein ist über die LFV-Geschäftsstelle zu beziehen.

Voraussetzung ist:

1.Mitgliedschaft im Landesfischereiverband Westfalen und Lippe e. V.
2.Nachweis des LFV-Gesamterlaubnisschein (NRW-Kanäle, Seen und Lippe)
3.Nachweis eines gültigen Fischereischeins

Der Große Kanalschein muss durch die Mitglieder selbst beim LFV – Westfalen Lippe beantragt werden. Dieses kann per Mail gemacht werden, Nachweise 1 – 3 in Kopie dorthin schicken.

Mail:  voshaar@lfv-westfalen.de oder beermann@lfv-westfalen.de

Folgende Strecken können in Niedersachsen zusätzlich beangelt werden:

Gewässer der Niedersächsisch-Westfälischen Anglervereinigung e. V.
St. Bernhardsweg 3, 49134 Wallenhorst-Rulle, Tel. 05407 34 53-30

Gewässer-Nr. 300 – Mittellandkanal (NRW)
Von km 8 an der Straße Ibbenbüren-Hopsten-Lingen bis zur Neuenkirchener Brücke (km 18,72).

Gewässer-Nr. 301 – Mittellandkanal (NRW/NDS)
Von der Neuenkirchener Brücke (km 18,72) bis zur Spitze (Bramsche-Pente).

Gewässer-Nr. 303 – Mittellandkanal
Spitze bis Leckermühle (km 54,36).

Gewässer-Nr. 304 – Mittellandkanal
Leckermühle (km 54,36) bis Gemeindegrenze Wimmer zu Schröttinghausen (km 68,5).

Gewässer-Nr. 401 – Zweigkanal Teilstrecke 2
Von Hollager Schleuse bis zur Spitze.

Gewässer-Nr. 400 – Zweigkanal Teilstrecke 1
Von Osnabrück-Hafen bis Hollager Schleuse.