Wichtige Information: Prüfung oder Kündigung

Achtung – Wichtige Information: Prüfung oder Kündigung

Jugendliche, die dieses Jahr 15 geworden sind oder noch werden und keine Angelprüfung abgelegt haben,
muß unbedingt noch in diesem Jahr die Anmeldung zum Angelscheinkurs machen.  Geschieht dies nicht,
verlieren sie im nächsten Jahr ihre Angelberechtigung und erhalten keinen neuen Erlaubnisschein.
Falls kein Interesse mehr an der Angelei besteht,
muss gemäß Satzung eine schriftliche Kündigung bis spätestens 30. September des Jahres (Fristende) eingereicht werden.
Andernfalls bleibt die Mitgliedschaft bestehen, und die Beitragszahlung wird weitergeführt, selbst ohne Angelberechtigung.
Es ist daher dringend notwendig, entweder die Prüfung abzulegen oder rechtzeitig schriftlich zu kündigen.
Achtung: Dies ist eine Bringschuld – die Verantwortung liegt bei den Mitgliedern!

Aktuelle Mailadresse – Telefonmummern

Liebe Vereinsmitglieder,

Im Zuge der Digitalisierung wird auch der AV-Lengerich in Zukunft z.b.
Protokolle der Jahreshauptversammlung sowie Vereinsnachrichten per E-Mail verschicken.
Dieses spart uns Zeit und unnötige Kosten wie Briefpapier und Portokosten.
Daher brauchen wir die E-Mail-Adressen der Mitglieder.
Falls eine E-Mail-Adresse vorhanden ist, oder ihr eine neue Adresse habt, stellt sie uns zur Verfügung.

Hier geht’s zum: Formular

 

Online-Fangmeldungen

Liebe Vereinsmitglieder,

Im Zuge der Digitalisierung würden wir uns freuen, wenn ihr Eure Fangmeldung Online abgebt. Dadurch wird die Erfassung und Auswertung einfacher. Nehmt Euch deshalb bitte ein paar Minuten Zeit für die Online Fangmeldung. Vielen Dank schon mal im Voraus für Eure Unterstützung.

Fangmeldungen Angelverein Lengerich e.V.

Abgabetermin zum 05. November.

Bitte auch dann abgeben, wenn kein Fisch gefangen wurde. Dann bitte „ohne Fang“ eintragen. Für eine nicht oder zu spät abgegebene Fangstatistik wird eine Gebühr von 10,00 € erhoben und der Verein behält sich vor, bei Nichtabgabe der Fangmeldung die Jahresmarke für das folgende Jahr zurück zu halten. Die Fangmeldung kann auch per Mail zugesandt werden. Hier gilt als Nachweis die Sendebestätigung des Absenders.

Hier geht’s zum Formular: OnlineFangmeldung