Achtung – Wichtige Information: Prüfung oder Kündigung
Jugendliche, die dieses Jahr 15 geworden sind oder noch werden und keine Angelprüfung abgelegt haben,
muß unbedingt noch in diesem Jahr die Anmeldung zum Angelscheinkurs machen. Geschieht dies nicht,
verlieren sie im nächsten Jahr ihre Angelberechtigung und erhalten keinen neuen Erlaubnisschein.
Falls kein Interesse mehr an der Angelei besteht,
muss gemäß Satzung eine schriftliche Kündigung bis spätestens 30. September des Jahres (Fristende) eingereicht werden.
Andernfalls bleibt die Mitgliedschaft bestehen, und die Beitragszahlung wird weitergeführt, selbst ohne Angelberechtigung.
Es ist daher dringend notwendig, entweder die Prüfung abzulegen oder rechtzeitig schriftlich zu kündigen.
Achtung: Dies ist eine Bringschuld – die Verantwortung liegt bei den Mitgliedern!